Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fällt an, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland importiert werden. So berechnen Sie diese korrekt.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die EUSt ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer innerhalb Deutschlands. Sie beträgt:
- 19% für die meisten Waren
- 7% für bestimmte Güter (z.B. Bücher, Lebensmittel)
Berechnungsformel
Die EUSt wird wie folgt berechnet:
EUSt = (Warenwert + Versandkosten + evtl. Zoll) × Steuersatz
Beispielrechnung
Sie bestellen ein Smartphone für 200 € aus China:
| Position | Betrag | |----------|--------| | Warenwert | 200,00 € | | Versandkosten | 15,00 € | | Bemessungsgrundlage | 215,00 € | | EUSt (19%) | 40,85 € |
Freibeträge
Für Privatpersonen gelten Freibeträge:
- Bis 150 €: Keine Zollgebühren
- Bis 22 €: Früher EUSt-frei (seit 2021 aufgehoben)
Wichtig: Der 22-Euro-Freibetrag für die EUSt wurde 2021 abgeschafft. Jetzt fällt auf alle Sendungen aus Drittländern EUSt an.
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